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    Der Administrator der von Ihnen bereitgestellten persönlichen Daten ist BENEFIT WORK SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ mit Sitz in Wrocław 53-012, ul. Wyycigowa 56H, im Folgenden als "Administrator" oder "Unternehmen" bezeichnet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Rekrutierung und, sofern vereinbart, kommerzieller Informationen. Sie haben das Recht, Zugang zu Daten, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Weitergabe (wenn die Einwilligung die Grundlage ist und Daten automatisiert verarbeitet werden) oder Einschränkungen bei deren Verarbeitung zu verlangen. Wenn Sie keine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, kann dies dazu führen, dass Sie nicht an der Rekrutierung oder dem Erhalt von Geschäftsinformationen teilnehmen können.






    Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern

    Benefit Work unterstützt Unternehmen in jeder Phase der Legalisierung der Beschäftigung:

    • Analyse und Identifizierung möglicher Beschäftigungsformen.
    • Beratung mit dem Mitarbeiter und dem Kunden.
    • Hilfe bei der Beschaffung der entsprechenden Dokumente.
    • Überwachung der Kontinuität der legalen Beschäftigung.

    Der Prozess der Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern ist zeitaufwändig und komplex, daher unterstützen wir Unternehmer in diesem Prozess und bieten die Hilfe erfahrener Spezialisten an, die diese Tätigkeiten seit vielen Jahren ausüben.

    Die Übergabe des Legalisierungsprozesses an uns ermöglicht es Ihnen, sich auf die für die Entwicklung Ihres Unternehmens wichtigen Bereiche zu konzentrieren. Es minimiert auch die Kosten für eine zusätzliche Abteilung im Unternehmen, die für diesen Tätigkeitsbereich verantwortlich ist.

    LEGALSIIERUNG DER ARBEIT VON AUSLÄNDERN MIT BENEFIT WORK

    Dokumente und Erklärungen

    Wir unterstützen unsere Kunden bei der Einstellung von Zeitarbeitern auf Grundlage einer Erklärung über die Arbeitsübertragung.

    Beschäftigung eines Ausländers auf der Grundlage einer Erklärung

    Die Beschäftigung eines Ausländers auf der Grundlage einer Erklärung ist ein Verfahren, das die Einstellung von Staatsangehörigen Armeniens, Weißrusslands, Georgiens, Moldawiens oder der Ukraine ohne die Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis ermöglicht. Hier ist, was Sie wissen sollten:

    1. Bedingungen für die Einreichung der Erklärung:
      • Der Ausländer, den Sie einstellen möchten, muss aus einem der genannten Länder stammen.
      • Die Beschäftigungsdauer darf 24 Monate nicht überschreiten.
      • Die vom Ausländer ausgeübten Tätigkeiten dürfen nicht saisonal sein (dafür ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich).
      • Der Arbeitsbeginn darf nicht später als sechs Monate nach dem Einreichungsdatum der Erklärung erfolgen.
    2. So erledigen Sie die Angelegenheit:
      • Füllen Sie den Antrag online auf dem Portal praca.gov.pl aus und senden Sie ihn ab.
      • Die Erklärung wird von der Arbeitsagentur des Landkreises registriert.
    3. Formalitäten:
      • Das Unternehmen, das die Arbeit einem Ausländer überträgt, muss einen schriftlichen Vertrag in einer für den Ausländer verständlichen Sprache abschließen.
    4. Beschleunigung des Prozesses

    Arbeitserlaubnis

    Unterstützung bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis Typ A, auf deren Grundlage sich der Ausländer um ein Visum bemühen oder seine legale Arbeit in Polen verlängern kann.

    Die Arbeitserlaubnis Typ A ist ein von der Woiwodschaftsbehörde (zuständig für den Sitz des Arbeitgebers) in Polen ausgestelltes Dokument. Sie ermöglicht es Ausländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, legal in Polen zu arbeiten. Hier sind einige wichtige Informationen:

    1. Bedingungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis Typ A:
      • Der Ausländer muss Staatsangehöriger eines Landes sein, das nicht Mitglied der EU, des EWR oder der Schweiz ist.
      • Er darf nicht gesetzlich von der Arbeitserlaubnispflicht befreit sein.
      • Der Arbeitgeber, der den Ausländer einstellen möchte, beantragt die Erlaubnis Typ A.
    2. Wann der Ausländer keine Arbeitserlaubnis benötigt:
      • Besitz des Flüchtlingsstatus in Polen.
      • Nutzung subsidiären Schutzes in Polen.
      • Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis oder einer langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis in Polen.
      • Andere festgelegte Situationen, wie z. B. Aufenthalt aus humanitären Gründen oder kurzfristige Beschäftigung in einer Führungsposition.
    3. Wie man die Angelegenheit erledigt:

    Aufenthaltskarte

    Unterstützung des Unternehmens bei der Vorbereitung der Dokumente und des Antrags auf Erteilung einer dauerhaften oder befristeten Aufenthaltskarte für Ausländer

    Die dauerhafte Aufenthaltskarte in Polen für Ausländer ist ein Dokument, das das Recht auf legalen Aufenthalt und Arbeit in Polen bestätigt. Hier sind einige wichtige Informationen:

    1. Arten von Aufenthaltskarten:
    2. Verfahren zur Beantragung der dauerhaften Aufenthaltskarte: